Nachtangeln in Deutschland – Was ist erlaubt, was ist verboten?

Für viele Angler gehört das Nachtangeln zu den spannendsten Erlebnissen am Wasser. Die Ruhe der Natur, die besondere Atmosphäre und die Aktivität mancher Fischarten bei Dunkelheit machen das nächtliche Angeln besonders reizvoll. Doch wie sieht es rechtlich aus – darf man in Deutschland überhaupt Tag und Nacht angeln?

Grundsätzlich erlaubt – aber mit Einschränkungen

In Deutschland ist das Nachtangeln nicht pauschal verboten. Es ist in vielen Bundesländern grundsätzlich erlaubt, allerdings gibt es regionale Unterschiede und gewässerspezifische Vorschriften, die beachtet werden müssen. Diese Regelungen können durch:

  • das jeweilige Fischereigesetz des Bundeslandes,
  • lokale Verordnungen oder
  • Bedingungen im Erlaubnisschein

festgelegt sein.

Was muss beachtet werden?

  1. Erlaubnisschein / Angelkarte prüfen:
    In vielen Gewässern ist das Nachtangeln nur erlaubt, wenn es ausdrücklich im Erlaubnisschein erlaubt ist. Steht dort nichts oder ist es ausgeschlossen, darf man nachts nicht angeln – auch wenn es das Landesrecht grundsätzlich erlaubt.
  2. Ruhezeiten und Naturschutzgebiete:
    In einigen Regionen gibt es zeitlich begrenzte Angelverbote, z. B. in Brutzeiten. Auch in oder nahe an Naturschutzgebieten kann Nachtangeln verboten sein.
  3. Beleuchtung und Sicherheit:
    Gute Beleuchtung ist Pflicht – etwa durch Stirnlampen oder Positionslichter. Offenes Feuer oder Grillen ist an vielen Gewässern untersagt.
  4. Fischarten und Fangzeiten:
    Manche Fischarten dürfen nachts nicht beangelt werden, insbesondere in Schonzeiten oder bei speziellen Fangzeitregelungen.

Beispiel: Bayern

In Bayern ist Nachtangeln grundsätzlich erlaubt – sofern keine gegenteilige Regelung im Erlaubnisschein oder in der Gewässerordnung besteht. Viele Vereine oder Gewässerbetreiber legen eigene Zeiten fest, etwa von Sonnenaufgang bis 22 Uhr.

Fazit

Nachtangeln ist in Deutschland in vielen Regionen möglich und bietet besondere Erlebnisse für Angler. Allerdings gibt es keine einheitliche Regelung – jeder Angler muss sich selbst über die geltenden Vorschriften am jeweiligen Gewässer informieren. Der Blick in den Erlaubnisschein ist Pflicht – denn Verstöße können Bußgelder oder den Entzug der Angelgenehmigung nach sich ziehen.