Wer in Deutschland angeln möchte, benötigt – wie bekannt – einen gültigen Fischereischein (umgangssprachlich “Angelschein”). Doch viele Angler stellen sich früher oder später die Frage: „Muss ich den Schein wirklich immer im Original bei mir tragen?“ Oder reicht vielleicht auch eine Kopie oder ein Foto auf dem Smartphone?
In diesem Beitrag klären wir auf – für Einsteiger wie erfahrene Petrijünger – und erklären dir, wie du rechtlich auf der sicheren Seite bleibst.
Was sagt das Gesetz?
Grundsätzlich gilt laut den meisten Landesfischereigesetzen in Deutschland:
Der Original-Fischereischein muss beim Angeln mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden können.
Das bedeutet:
- Digitale Kopien, etwa auf dem Handy,
- Papierkopien oder Laminierungen
werden in der Regel nicht als gültiger Nachweis akzeptiert.
Ein Ordnungshüter oder Fischereiaufseher hat das Recht, die Echtheit deines Dokuments zu überprüfen. Fehlt der Nachweis in Form des Originals, kann das in manchen Bundesländern als Ordnungswidrigkeit gewertet werden – auch wenn du einen gültigen Schein besitzt.
Warum reicht kein Foto auf dem Handy?
Ein Foto oder Scan ist leicht manipulierbar. Die Behörden sind verpflichtet, im Zweifelsfall Originaldokumente zu kontrollieren, z. B. um:
- Echtheit (Stempel, Siegel, Unterschrift)
- Gültigkeit (z. B. abgelaufen oder gültig)
- oder landesrechtliche Zusatzvermerke
zu überprüfen.
Was gilt für Gastangler und Tageskarten?
Auch bei Gastkarten oder Tageserlaubnissen gilt:
Diese sind oft nur in Verbindung mit dem gültigen Fischereischein verwendbar – und auch hier muss das Original mitgeführt werden.
Tipp: Schütze deinen Angelschein!
Damit du ihn nicht beschädigst oder verlierst, empfehlen wir:
- Schutzhülle oder kleine Dokumententasche
- Laminieren nur mit Zweitkopie! (nicht das Original!)
- Wasserfester Zip-Beutel im Angelrucksack
Was passiert, wenn du ihn vergisst?
Im besten Fall:
- Du bekommst eine Verwarnung und musst den Schein später bei der Behörde oder dem Verein vorzeigen.
Im schlimmsten Fall:
- Bußgeld
- Platzverweis
- oder sogar Ausschluss vom Gewässer
Je nach Bundesland und Aufsichtsperson.
Fazit: Lieber auf Nummer sicher gehen!
Ein Foto oder eine Kopie kann hilfreich sein, um nachzuweisen, dass du einen Schein besitzt – ersetzt aber nicht die Pflicht, das Original mitzuführen.
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst: Pack den Schein ein – bei jedem Angelausflug.