Werde jetzt Mitglied

Neue Mitglieder sind uns herzlichst willkommen.

Der Fischereiverein Vellberg freut sich über neue Fischerkameraden. Viele unserer Mitglieder kommen direkt aus Vellberg oder aus der näheren Umgebung. Hast du Lust zu Angeln oder möchtest dich in unserem Vereinsleben engagieren? Derzeit sind wir 67 Mitglieder, davon 33 aktive, 4 Jugendliche und 30 passive Mitglieder. Alle Interessenten sind herzlich eingeladen, unseren Verein kennenzulernen. Du kannst dich gerne jederzeit bei uns melden. Weiter zum Kontaktformular.

Warum Mitglied werden?

  • Gemeinschaft erleben:
    Werde Teil unserer aktiven Vereinsfamilie mit aktuell 67 Mitgliedern – darunter 33 Aktive, 4 Jugendliche und 30 Passive.
  • Vielfältige Gewässer:
    Genieße den Zugang zu unseren gepflegten Angelrevieren an der Bühler und dem Fischteich Vellberg.
  • Förderung des Nachwuchses:
    Unsere Jugendarbeit liegt uns am Herzen – ideal für junge Anglerinnen und Angler zwischen 12 und 18 Jahren.
  • Naturschutz & Engagement:
    Setze dich gemeinsam mit uns für den Erhalt und Schutz unserer heimischen Gewässer und Fischbestände ein.

Mitgliedschaft (Stand: 08/2024)

Aktives Mitglied (Bedingung: Besitzt des Fischereischeins),
plus Aufnahmegebühr nach einem Jahr Probezeit:

105,- / Jahr
155,- / Jahr inkl. Aufnahmegebühr

Passives Mitglied (ab 18 Jahren):

25,- / Jahr

Aktives jugendliches Mitglied (Bedingung: Besitz des Jugendfischereischeins):

13,- / Jahr (Alter: 12 – 15)

31,- / Jahr (Alter: 16 – 18)

Passives jugendliches Mitglied (Alter: 12 – 17):

13,- / Jahr

Werde jetzt Mitglied

Wir freuen uns sehr, dass du Mitglied werden möchtest. Bitte fülle hierzu den Aufnahmeantrag aus und sende diesen per E-Mail oder per Post an die folgende Kontaktadresse. Du kannst ihn auch persönlich beim Vorstand abgeben.

Fischereiverein Vellberg e.V.
Schriftführer: Marcel Krieger
Im Lindach 19
74523 Schwäbisch Hall
0173/9718564
info@fischereiverein-vellberg.de

*Über die Aufnahme neuer Mitglieder beschließt der Vereinsvorstand in der Ausschusssitzung. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht grundsätzlich nicht. Eine mögliche Ablehnung muss somit nicht begründet werden.