Satzung & Ordnungen

Der Fischereiverein Vellberg e.V. hat klare Regelwerke geschaffen, um den verantwortungsvollen Umgang mit den Vereinsgewässern sowie den darin lebenden Fischen sicherzustellen. Die folgenden Ordnungen regeln das Vereinsleben, die Fischerei und den Schutz der Natur auf einfache, aber verbindliche Weise.

Gewässerordnung

Die Gewässerordnung enthält alle wichtigen Regeln zur Ausübung der Fischerei an den Vereinsgewässern. Sie sorgt dafür, dass das Angeln nachhaltig, tierschutzgerecht und mit Rücksicht auf andere Naturnutzer erfolgt.

  • Angelberechtigung: Nur Mitglieder mit gültigem Fischereischein und Vereinserlaubnis dürfen an den Gewässern angeln.
  • Schonzeiten & Mindestmaße: Für jede Fischart gelten gesetzlich und vereinsintern festgelegte Schonzeiten und Mindestmaße.
  • Fangbegrenzungen: Es dürfen nur eine begrenzte Anzahl Fische pro Tag und Art entnommen werden.
  • Verhalten am Wasser: Rücksichtnahme, Ruhe, Sauberkeit und Kameradschaft stehen an oberster Stelle.
  • Fangdokumentation: Jeder entnommene Fisch ist sofort ins Fangbuch einzutragen.

Mitgliedsordnung

Die Mitgliedsordnung regelt Rechte und Pflichten aller Mitglieder. Sie ist die Basis für ein faires und funktionierendes Vereinsleben.

  • Beitragszahlung: Alle Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, der von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
  • Arbeitsdienste: Jährlich sind Arbeitsstunden für den Verein zu leisten. Bei Nichtteilnahme wird ein Ersatzbetrag fällig.
  • Vereinsveranstaltungen: Die Teilnahme an wichtigen Vereinsveranstaltungen wird erwartet.
  • Regeltreue: Satzung, Gewässerordnung und Naturschutzvorgaben sind strikt einzuhalten.
  • Verantwortung: Jedes Mitglied trägt zum guten Miteinander und zur positiven Außenwirkung des Vereins bei.

Naturschutzordnung

Als Fischereiverein tragen wir Mitverantwortung für den Erhalt der Gewässer und der umliegenden Natur. Unsere Naturschutzordnung verpflichtet jedes Mitglied zu umweltbewusstem Verhalten.

  • Sauberkeit: Jeder Angelplatz ist sauber zu hinterlassen. Müll ist mitzunehmen.
  • Ufer- und Pflanzenschutz: Uferböschungen, Bäume und Schilf sind unberührt zu lassen.
  • Respekt vor Tieren: Wildtiere dürfen nicht gestört, gefüttert oder vertrieben werden.
  • Waidgerechtes Angeln: Gefangene Fische sind entweder sofort zurückzusetzen oder tierschutzgerecht zu töten.
  • Mitwirkung: Mitglieder helfen bei Pflegeeinsätzen, melden Schäden oder Umweltrisiken umgehend an den Vorstand.

Gemeinsam für unsere Gewässer

Die Einhaltung dieser Ordnungen sichert nicht nur das Fortbestehen unseres Vereins, sondern auch den Erhalt der heimischen Fischbestände und der Natur. Wir danken allen Mitgliedern für ihr vorbildliches Verhalten und ihre aktive Mitwirkung!