Angeln am Fischteich – Regeln und Hinweise
Das Angeln am Fischteich ist ausschließlich für Mitglieder erlaubt. Bitte beachte die folgenden Regeln:
Fanglimits pro Kalendermonat
- 2 Karpfen (Mindestmaß: 35 cm)
- 1 Schleie (Mindestmaß: 25 cm)
- 2 Forellen (Mindestmaß: 30 cm)
- 1 Hecht (Mindestmaß: 55 cm – gilt nur für das Jahr 2009)
- Alternative Fangoption:
- 2 Schleien, 1 Karpfen, 2 Forellen, 1 Hecht (entweder/oder).
Umgang mit verletzten Fischen
- Verletzte Hechte unter dem Mindestmaß (z. B. blutend) dürfen nicht zurückgesetzt werden.
- Bitte mitnehmen und in die ausgehängte Liste am Fischteich eintragen.
- Auch gefangene Barsche sollen nicht zurückgesetzt werden. Trage sie ein und nimm sie mit.
Jahreslimit für Hecht
- Pro Kalenderjahr darfst du nur einen Hecht fangen.
Schonhaken- und Köderregelungen
- 01.04. bis 31.10.
- Für Karpfen, Schleien und Forellen sind Schonhaken und die üblichen Köder erlaubt.
- Beim Angeln auf Hecht darfst du nur Naturköder verwenden.
- 01.11. bis 31.03.
- In diesem Zeitraum darfst du ausschließlich auf Hecht angeln. Erlaubt ist nur toter Köderfisch.
Schonzeit für Raubfische
- Vom 1. Januar bis 31. Mai ist das Fischen auf Raubfisch nicht erlaubt.
Neue Regelung für das Hechtangeln
- Ab sofort darfst du Hechte nur noch mit folgenden Hakenarten angeln:
- Einzelhaken (mit oder ohne Widerhaken)
- Zwillingshaken
- Drillinge sind nicht mehr erlaubt.
Halte dich bitte an diese Regeln, damit unser Fischbestand nachhaltig geschützt bleibt. Vielen Dank und Petri Heil!