Fischteich

Nutzungsrechte

Das Angeln am Fischteich ist ausschließlich unseren Mitgliedern gestattet.
Es dürfen pro Kalendermonat folgende Fische gefangen werden:

  • 2 Karpfen, Mindestmaß: 35 cm
  • 1 Schleie, Mindestmaß: 25 cm
  • 2 Forellen, Mindestmaß: 30 cm
  • 1 Hecht, Mindestmaß: 55 cm (befristet auf das Jahr 2009)

Oder alternativ: 2 Schleien, 1 Karpfen, 2 Forellen, 1 Hecht (Alternativ bedeutet hier: entweder/oder)

  1. Verletzte Hechte (blutend) unter diesem Maß dürfen nicht zurückgesetzt werden. Diese bitte mitnehmen und in die ausgehängte Liste an der Fischteichanlage eintragen.
  2. Gefangene Barsche sollen ebenso nicht zurückgesetzt werden. Eintragen und mitnehmen.
  3. Es darf pro Kalenderjahr nur ein Hecht geangelt werden.
  4. Im Zeitraum von 01.04. bis 31.10. des Jahres dürfen für Karpfen, Schleien und Forellen nur Schonhaken mit den üblichen Ködern verwendet werden.
  5. Wer im gleichen Zeitraum auf Hecht geht, darf als Köder nur Naturköder verwenden.

Ab dem 01.11. bis 31.03. des Jahres darf an der Fischteichanlage nur noch auf Hecht geangelt werden. Erlaubt ist nur toter Köderfisch.

Vom 1. Januar bis 31. Mai darf nicht auf Raubfisch gefischt werden.

Achtung:
Ab sofort ist das Angeln auf Hecht nur noch mit Einzelhaken, mit oder ohne Widerhaken oder Zwillingshaken erlaubt. Es darf kein Drilling mehr verwendet werden.