Fischteich

Angeln am Fischteich – Regeln und Hinweise

Das Angeln am Fischteich ist ausschließlich für Mitglieder erlaubt. Bitte beachte die folgenden Regeln:

Fanglimits pro Kalendermonat

  • 2 Karpfen (Mindestmaß: 35 cm)
  • 1 Schleie (Mindestmaß: 25 cm)
  • 2 Forellen (Mindestmaß: 30 cm)
  • 1 Hecht (Mindestmaß: 55 cm – gilt nur für das Jahr 2009)
  • Alternative Fangoption:
    • 2 Schleien, 1 Karpfen, 2 Forellen, 1 Hecht (entweder/oder).

Umgang mit verletzten Fischen

  • Verletzte Hechte unter dem Mindestmaß (z. B. blutend) dürfen nicht zurückgesetzt werden.
    • Bitte mitnehmen und in die ausgehängte Liste am Fischteich eintragen.
  • Auch gefangene Barsche sollen nicht zurückgesetzt werden. Trage sie ein und nimm sie mit.

Jahreslimit für Hecht

  • Pro Kalenderjahr darfst du nur einen Hecht fangen.

Schonhaken- und Köderregelungen

  • 01.04. bis 31.10.
    • Für Karpfen, Schleien und Forellen sind Schonhaken und die üblichen Köder erlaubt.
    • Beim Angeln auf Hecht darfst du nur Naturköder verwenden.
  • 01.11. bis 31.03.
    • In diesem Zeitraum darfst du ausschließlich auf Hecht angeln. Erlaubt ist nur toter Köderfisch.

Schonzeit für Raubfische

  • Vom 1. Januar bis 31. Mai ist das Fischen auf Raubfisch nicht erlaubt.

Neue Regelung für das Hechtangeln

  • Ab sofort darfst du Hechte nur noch mit folgenden Hakenarten angeln:
    • Einzelhaken (mit oder ohne Widerhaken)
    • Zwillingshaken
  • Drillinge sind nicht mehr erlaubt.

Halte dich bitte an diese Regeln, damit unser Fischbestand nachhaltig geschützt bleibt. Vielen Dank und Petri Heil!