Werde jetzt Mitglied in unserem Verein

Du möchtest Mitglied im Fischereiverein Vellberg e.V. werden?

Dann fülle einfach den folgenden Online-Antrag vollständig aus und sende ihn ab. Nach Prüfung durch den Vorstand erhältst du eine Rückmeldung.


Online Mitgliedsantrag

(Bitte Zutreffendes ankreuzen.) Gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass zur ordnungsgemäßen Mitgliederverwaltung und -betreuung personenbezogene Daten (wie Name, Adresse, Telefonnummer usw.) in automatisierten Systemen gespeichert, verarbeitet und genutzt werden.
Dein Antrag wird bei der nächsten Ausschusssitzung geprüft. Nach erfolgreicher Aufnahme erfolgt die Abbuchung der Mitgliedsbeiträge jeweils zum 5. März eines Jahres. Eine separate Zusage oder Rückmeldung erhältst du nach der Entscheidung durch den Vorstand. Bitte fülle dieses Formular vollständig aus. Eine zusätzliche Abgabe per Post ist nicht erforderlich. Bei Fragen wende dich gerne direkt an unseren ersten Vorstand oder mit einer E-Mail an: info@fischereiverein-vellberg.de.
Bitte trage an dieser Stelle deinen vollen Namen ein. Diese Eingabe ersetzt die handschriftliche Unterschrift im Rahmen des Online-Antragsverfahrens. Eine handschriftliche Unterschrift kann zudem bei der nächsten Ausschusssitzung nachgereicht werden.

Mit dem Ausfüllen und Absenden dieses Formulars erklärst du dich mit der elektronischen Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Mitgliederverwaltung gemäß unserer Datenschutzerklärung einverstanden. Weitere Informationen findest du unter: Impressum & Datenschutz


Antrag per Post oder per e-Mail

Selbstverständlich hast du auch die Möglichkeit, deinen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auszudrucken und uns auf dem Postweg oder als eingescanntes PDF per E-Mail zu übermitteln. Wir freuen uns über deine Kontaktaufnahme – ganz gleich, auf welchem Weg du dich für eine Mitgliedschaft entscheidest.

Fischereiverein Vellberg e.V.
Schriftführer: Marcel Krieger
Im Lindach 19
74523 Schwäbisch Hall
0173/9718564
info@fischereiverein-vellberg.de

*Über die Aufnahme neuer Mitglieder beschließt der Vereinsvorstand in der Ausschusssitzung. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht grundsätzlich nicht. Eine mögliche Ablehnung muss somit nicht begründet werden.