Wenn du in Baden-Württemberg oder einem anderen Bundesland fischen möchtest, benötigst du einen Fischereischein.
Voraussetzungen für den Erwerb des Fischereischeins in Baden-Württemberg sind die Teilnahme an einem obligatorischen Vorbereitungskurs und das Bestehen einer Berufskundeprüfung (Fischerprüfung).
Die Kurse finden im Frühjahr und im Herbst statt. Informationen zu Vorbereitungskursen findest du unter http://www.lfvbw.de.
Jugendschein
Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren benötigen keine Fischereiprüfung, wenn sie einen von der Gemeinde ausgestellten Jugendfischereischein besitzen.
Jugendangelscheine berechtigen jedoch nur zum Angeln unter Aufsicht eines Erwachsenen (ab 18 Jahren) mit gültigem Angelschein. Jugendfischerkarten werden bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt, in dem der Jugendliche das 16. Lebensjahr vollendet. Fischereiverbände ermutigen junge Menschen, sich ihren Jugendgruppen anzuschließen. Jugendliche müssen die Angelprüfung nicht ablegen, können dies jedoch ab dem 10. Lebensjahr tun. Es wird jedoch empfohlen, die Fischerprüfung erst mit 14 Jahren abzulegen.